Beruf: staatlich geprüfter Abwassermeister

beschäftigt im öffentlichen Dienst     

      

            Zusatzqualifikation: geprüfter Kanalinspekteur       

        

            Meine Berufsausbildung als Ver- und Entsorger absolvierte ich mit großem Erfolg bei der Stadt Nürnberg. Nach mehrjähriger Tätigkeit in der Abwasserreinigung, unter anderem auch als Ausbilder in meinem Beruf, konnte ich die Ausbildung zum Abwassermeister beginnen. Diese schloss ich 1997 erfolgreich vor dem Landesumweltamt in Nordrhein-Westfalen ab. Somit darf ich mich staatlich geprüfter Abwassermeister nennen.

        Heute habe ich mich von der Abwasserreinigung zur Abwasserableitung umorientiert. Mittels Kanalinspektionskamera inspiziere ich heute vorwiegend Kanäle im Hausanschlussbereich. Hierbei bin ich bestens mit TV-Technik "vom feinsten" ausgestattet. Informationen hierzu werden noch eingestellt.

Aber auch mit der Inspektion von größeren Kanälen und der Inspektion mittels "Satellitentechnik" bin ich vertraut.

Als Kanalinspekteur ist es meine Pflicht, den aktuellen Zustand des Kanals zur Erfassen.

  • Meisterbrief
  • Inspekteur bei der Arbeit
  • CamMobileProfi3_komplett_4c

Wie läuft so eine "Kanalinspektion" ab, und warum muss diese denn gemacht werden ?

 

Warum muss inspiziert werden ?

 

Die Inspektion dient dazu, den Zustand des Kanals zu erfassen. Dabei werden nicht nur sämtliche Schäden erfasst, sondern auch jeder Bogen, jeder Anschluss, eventuelle Ablagerungen usw. Sinn ist, den Austritt von Abwasser in die Böden und damit ggf. in das Grundwasser zu verhindern. Denn das Grundwasser ist oft die Quelle, aus der unser Trinkwasser gewonnen wird. Und Wir alle wollen sauberes Trinkwasser.

 

Ein weiterer Grund ist, dass kein Grund- oder Regenwasser in den Kanal eindringt, denn dieses Wasser muss über die öffentliche Kanalisation abgeführt und der Kläranlage zugeführt und gereinigt werden. Je mehr Grundwasser in unsere Kanäle eindringt, desto größer und teurer wird die Kanalisation (Dimmensionierung) und die Abwasserreinigung. Somit ist es ebenfalls in unser allen Interesse, dass unsere Kanäle Dicht sind.

Alle guten Dinge sind drei: Auch um Verstopfungsgefahren erkennen zu können, wird Inspiziert. Häufig ist es so, dass erst die Verstopfung -z.B. durch Wurzeleinwuchs vorhanden ist und dann gehandelt wird. Umgekehrt ist es besser.

 

Die Pflicht eines jeden Betreibers einer Kanalisation - auch Grundstücksentwässerungsanlage - zur Herstellung und Beibehaltung der Dichtheit ergibt sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz. Dies ist ein Bundesgesetz und gilt somit in ganz Deutschland. Alle untergeordneten Gesetze und Verordnungen lehnen sich daran an. Wussten Sie schon ????  Wenn Ihr Kanal undicht ist, könnte das in den Bereich einer Straftat fallen. -> StgB §§ 324 und 325 - "Unerlaubte Gewässerverunreinigung" und "Unerlaubte Bodenverunreinigung"

 

Wie läuft eine Inspektion ab ?

 

Durch vorhandene Revisions- oder Reinigungsöffnungen wird vor der Inspektion der Kanal gereinigt und dann mittels Kamera untersucht. Bestmöglichst ist es, wenn ein sog. Revisionsschacht nahe dem Anschluss an den städtischen Kanal vorhanden ist.  Denn dann ist es in 95% der Fälle möglich, über diesen einen "Startpunkt" die Inspektion vollständig durchzuführen.

Heute werden auch Grundstücksentwässerungsanlagen mittels hochauflösenden Dreh-/Schwenkkopfkameras und abbiegefähigen Kameras untersucht. Dabei wird der Kanalverlauf automatisch erfasst. Somit ist an Ort und Stelle ein Vergleich mit dem Original-Entwässerungsplan möglich. Und wenn kein Plan vorhanden ist, wird gleich ein solcher erstellt. Alle Feststellunen werden automatisch in das Video eingeblendet und in einem Protokoll niedergeschrieben.

Wenn die Inspektion beendet ist, kann der Kanalverlauf dann auch dreidimmensional betrachtet werden.

 

Die Zeit, in der mit Axialkameras, ohne seitenaufrechtem Bild und eventuell auch noch in schwarz/weis inspiziert wurde ist seit Jahren vorbei. Auch eine Aufzeichnung auf "Videocasette" ist nicht mehr Zeitgemäß.

 

Wie teuer ist so eine Inspektion ??

 

Qualität hat seinen Preis. Weniger Qualität ist günstiger. Keine Qualität ist ein Dumpingpreis.

Und genau hier scheiden sich die Geister. Was wer wie viel bezahlen will, muss jeder selbst entscheiden. Jedoch ist die Problemstellung in diesem Gewerbe leider so, dass es manche Firmen gibt, die "sehr" günstig sind. Diese Firmen zerstören letztendlich die Qualitätspreise anderer Firmen. (Qualität an sich muss nicht unnötig teuer sein, auch der Aufwand ist mit entscheident).

Gerade im Hausanschlussbereich ist es extrem schwer, den nötigen Aufwand vorher immer richtig einzuschätzen. Hier hat man einfach nicht nur gerade Rohrleitungen, die leicht zu inspizieren sind.

 

Ein Beispiel: Kanalinspektion eines Kanals Baujahr 1935. Kanal wurde noch nie gereinigt und das Gebäude wurde in Krieg zerstört oder beschädigt, worauf ggf der Kanal umgebaut wurde, ohne dass im Plan etwas vermerkt ist.

Der Kanal weist vermutlich Ablagerungen in Form von "Urinstein" (Kalk, Fäkalien, Urin) auf, deren Höhe man von vorne herein mit 20 % und mehr veranschlagen kann. (Erfahrungswerte). Geht man nun von durchschnittlich 40 Meter Kanal für ein normales Mehrfamilienhaus aus, so wird der Aufwand für die Inspektion und Reinigung um die 400 - 600 € liegen. Ist der Aufwand überdurchschnittlich hoch, können auch höhere Kosten entstehen. Fair ist auch ein Stundenpreis , der im mittel bei 128,50 € pro Stunde liegt. Pauschalangebote, die alles mit einschließen lehne ich persönlich ab, da man nie den tatsächlichen Aufwand einschätzen kann.   

 

Der Kanal wurde damals meist noch mit Lehm oder Hanfstricken mit Teervergussmasse abgedichtet. Im Falle der Lehmabdichtungen könnte der Kanal auch heute noch Dicht sein, je nachdem, wie genau man gebaut hat. Im Falle der Hanfstricke mit Teervergussmasse, ist davon auszugehen, dass keine Dichheit mehr besteht. Warum ? Ganz einfach: Der Hanfstrick ist organisch und wird mit der Zeit verrotten. Die Teevergussmasse verliert an Elastizität und wird porös. Die Art der damaligen Abdichtung kann ein entscheidentes Merkmal für eine eventuelle Reparatur des Kanals sein.

Wie letztendlich die Grundstücksentwässerungsanlage "beinander" ist, wird eine fachgerechte Inspektion zu Tage fördern. Aber Achtung: Ich hatte bereits einen Kanal, Baujahr 1905, der keinen sichtbaren Schaden aufwies, dennoch undicht war. Mit der Kanalinspektion lässt sich nicht immer aussagen, ob ein Kanal auch wirklich Dicht ist.

 

Worauf sollten Sie bei der Inspektion Ihrer "Kanalisation" achten ?

- Ausbildung der Mitarbeiter - mind. Kanalinspektionskurs. Jeder Inspekteur kann sich auch ausweisen.

- Die Mitgliedschaft in einer "Gütesicherung" sagt nicht immer aus, dass auch die entsprechende Technik vorhanden ist. Informieren Sie sich über die Technik der Firma.

- Dreh-Schwenkkopfkamera zur Inspektion ab DN 100 (mit Laservermessung des Durchmessers)

- kleinere Axialkameras mit seitenaufrechtem Bild (Farbe) ab DN 70

- abbiegefähige Kamera (gegen Fließrichtung)

- Aufzeichnung der Inspektion in digitaler Form (keine Videocasetten)

- Reichweite der Kameraanlage mind. 35 meter (besser 60 oder mehr)

- ggf. Ausrüstung der Anlage mit GPS

- automatische Kanalverlaufserfassung

- 3D - Darstellung ihres Kanals

- Erstellung von "DXF" Dateien für Ingenieure oder Architekten (CAD-Programme) möglich ?

  • PÖ01_17,83m
  • HR02_02,73m
  • RR01_01,36m
  • Wasser durch Muffe 1
  • Wurzeln-1
  • Wurzeln-4